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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienstfortbildung NRW | 7 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 579938 | ||
Datum | 01.09.2009 18:03 MSG-Nr: [ 579938 ] | 2436 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Walbrecht ...bei mir wurde dies 2001 angerechnet.. Ja. Bei mir auch. Damals wurde aber eine Stundenobergrenze genannt. AFAIR waren das damals max. 15 der 30 Studen, egal wie lange man im KH war. Und weil das damals schon recht schwammig war und schon sehr lange her ist, will ich mich vorher informieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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