Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ? | 47 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 580682 |
Datum | 05.09.2009 16:20 MSG-Nr: [ 580682 ] | 11133 x gelesen |
Infos: | 11.09.09 Wahlwerbung (Plakat) mit Feuerwehrmann
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Landesfeuerwehrschule
Niedersachsen
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin,
so wurde es auch uns beigebracht. Laut e-learning der LFS Nds ist es mir untersagt die Uniform außerdienstlich zu tragen, bei dem Beispiel auch auf dem Geburtstag meiner Oma wenn diese es sich wünscht weil sie Uniformen so geil schön findet. Auf der anderen Seite ist in Nds. z.B. der Begriff Feuerwehr nicht gesetzlich geschützt, mit Einsatzkleidung darf man also auch außerdienstlich rum rennen. Anders ist es wenn ich damit dann missbräuchlich Handlungen begehe die einen dienstlichen Charakter haben und durch die Kleidung der Anschein entsteht daß diese auch dienstlich sind. Es ist also mit sicherheit grenzwertig wenn der FA sich zu Wahlkampfzwecken in einer Feuerwehruniform ablichten lässt.
Interessant wird das ganze wenn auf dem Foto der Ortsname steht oder gar das Wappen zu sehen ist. Das liegt aber daran daß der Ortsname und das Wappen geschützt sind.
Viel interessanter finde ich sowas von der politischen Seite. Hier soll ja wahrscheinlich damit geworben werden daß der FA ein besserer Mensch/Kandidat ist als seine Mitbewerber. So jemand wäre für mich persönlich unwählbar, aber daß die Deutschen da ein wenig anders ticken wissen wir ja.
Gruß aus dem Rheiderland
Lutz
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