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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ? | 47 Beiträge | ||
Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 580811 | ||
Datum | 06.09.2009 14:09 MSG-Nr: [ 580811 ] | 10577 x gelesen | ||
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Geschrieben von Maik Zeugner
Der Ehrenbeamte darf sich in Uniform nicht parteipolitisch betätigen (privat kann er, solange er die Feuerwehr aus dem Spiel läßt, machen was er will). Insofern hast Du natürlich recht. Das Verhalten von Feuerwehrangehörigen bezüglich parteipolitischer Tätigkeit in Uniform sollte meiner Meinung nach aber unabhängig von einem eventuellen Status als Ehrenbeamter sein - ob ein Feuerwehrangehöriger in Uniform auf einem Plakat,bei einer Wahlveranstaltung oder sonstwo Ehrenbeamter ist oder nicht, erschließt sich dem Betrachter nämlich nicht und dürfte ihm auch ziemlich egal sein. Die Außenwirkung ist immer dieselbe. Viele Grüße Klaus Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr | ||||
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