Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Rückenschild Hupf 2006 | 5 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 580817 |
Datum | 06.09.2009 14:25 MSG-Nr: [ 580817 ] | 2852 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Manche sind doch mehr Feuerwehr als andere *duckundrenn*
Aber mal aus dem technischen Blickwinkel
Hupf 99/06
3.1.6 Rückenschild
Bei der Jackenausführung in blauem Oberstoff ist das Anbringen des Rückenschildes
mit der Aufschrift ”FEUERWEHR” auf fluoreszierendem
Hintergrund, bei der rot-orangefarbenen Jacke auf retroreflektierendem
Hintergrund erforderlich. Das jeweils 8 cm hohe und 38 cm breite Rückenschild
ist an seiner Ober- und Unterkante mit 2 cm breiten Klettbandverschlüssen
befestigt. Seine Oberkante liegt ca. 12 cm (gemessen in der hinteren
Mitte) unterhalb der Kragenansetznaht. Das Anbringen eines weiteren
baugleichen Rückenschildes mit individueller Beschriftung ist zulässig.
Die Rückenschilder müssen die Anforderung an das Brennverhalten nach EN 469:2005 Abschnitt
6.1 erfüllen. Das Rückenschild ist Bestandteil der Feuerwehrüberjacke. Der Nachweis
(Kopie) einer notifizierten Prüfstelle über die entsprechende Eignung ist jeder Feuerwehrüberjacke
beizufügen.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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