Hallo,
Geschrieben von Thomas KleeBei uns ist ja so ziemlich alles geregelt, kann mir also nicht vorstellen, dass man solche Teile mit derartigen Risikopotential einfach fliegen lassen kann.
Da in den vorigen Beiträgen ein paar Fragen aufkamen, möchte ich versuchen zu Aufklärung etwas beizutragen.
Natürlich ist im Flugverkehr, dazu zählt auch der Modellflug noch mehr geregelt als bei der Feuerwehr.
1. Für alle Modellfugzeuge besteht wie bei Kfzs auch Haftpflichtversicherungspflicht! Wissen leider nur die wenigsten. Dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, da die normale private das normal ausschließt.
2. Für Modellflugzeuge über 5 kg benötigt man eine Aufstiegserlaubnis, sprich einen zugelassenen Modellflugplatz.
Die Aufstiegserlaubnis für so einen Modellflugplatz gilt in der Regel bis 25 kg Abfluggewicht.
3. Flugmodelle über 25 kg bis höchstens 150 kg benötigen eine Zulassung, welche auch eine Abnahme und Prüfung des Modells durch einen Sachverständigen umfasst. Dabei wird die Flugtauglichkeit insbesondere die Konstruktion und Festigkeit überprüft. Solch große Flugmodelle benötigen dann auch eine besondere Aufstiegserlaubnis.
4. Für Modelle über 25 kg benötigt der Pilot eine Pilotenlizenz, für die ebenfalls eine Prüfung abgelegt werden muss.
So ein Jetmodell wird in der Regel mit dem gleichen Treibstoff betrieben wie ein großer Jet. Meist Kerosin.
Ein Modell wie im Beitrag beschrieben wird mit 2 Metern Spannweite wahrscheinlich an die 18 - 25kg erreichen.
Daß solch ein Modell wie geschehen, im Flug einen Ausfall hat, und unsteuerbar wird, sollte beim Stand heutiger Technik nicht passieren. Redundante Empfangsanlage und Stromversorgung sind hier normalerweise Standard.
Denn die Folgen eines Unfalls können auch bei kleinen Modellen tödlich enden.
Geschwindigkeiten zwischen 300 und 400 km/h sind bei einem Jet auch nicht ungewöhnlich. Wobei auch ein kleines Elektromodell mit ca. 800 mm Spannweite locker auch 360 km/h bringt.
Gruß
Markus
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