Hallo!
Geschrieben von Olf Richter
In sachsen ist das schon lange so, allerdings, bekommt der die Rechnung an dessen Fahrzeug gearbeitet wurde, bzw aus dessen Fahrzeug Betriebsmittel ausgetreten sind. Das ist wichtig, da der Feuerwehr nicht obliegt irgendwelche Schuldigkeiten festzulegen. Das ist logischerweise nur möglich wenn es nur einen Beteiligten gibt.
Sollte ja aber für denjenigen kein Problem sein, wenn er nicht der verursacher ist, kann dieser ja, diese Kosten Sicherlich ebenfalls auf den Verursacher bzw. dessen Haftpflichversicherung abwälzen.
Gab es da schon mal Beschwerde von Versicherungen, dass zuviel angerückt ist von der Feuerwehr?
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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