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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaCenter + Verbrennungsmaschine2 Beiträge
AutorGuid8o K8., Echterdingen / Baden-Württemberg583667
Datum23.09.2009 09:52      MSG-Nr: [ 583667 ]1523 x gelesen

Hallo,

ich denke mal, dass in eurem Brandschutzgesetz dazu nichts steht.

So etwas ist im Bauordnungsrecht geregelt. Dazu steht in den meisten Garagenverordnungen ein Passus, wie Kraftfahrzeuge in anderen baulichen Anlagen, die keine Garagen sind, abgestellt werden dürfen. Zum Beispiel: nur mit fast fast leerem Tank

Jedenfalls ist es bei uns so :-).

Ganz sicher kann dir diese Frage der Brandschutzsachbearbeiter aus deinem Landkreis beantworten.

Oft gibt es nämlich Sondervereinbarungen, auch Erleichterungen genannt, die zwischen Ämtern und Antragstellern getroffen werden. Die müssen nicht immer logisch sein ...

Grüße in den Norden



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 21.09.2009 07:43 Andr7eas7 V.7, Uetze
 23.09.2009 09:52 Guid7o K7., Echterdingen

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