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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Center + Verbrennungsmaschine | 2 Beiträge | ||
Autor | Guid8o K8., Echterdingen / Baden-Württemberg | 583667 | ||
Datum | 23.09.2009 09:52 MSG-Nr: [ 583667 ] | 1523 x gelesen | ||
Hallo, ich denke mal, dass in eurem Brandschutzgesetz dazu nichts steht. So etwas ist im Bauordnungsrecht geregelt. Dazu steht in den meisten Garagenverordnungen ein Passus, wie Kraftfahrzeuge in anderen baulichen Anlagen, die keine Garagen sind, abgestellt werden dürfen. Zum Beispiel: nur mit fast fast leerem Tank Jedenfalls ist es bei uns so :-). Ganz sicher kann dir diese Frage der Brandschutzsachbearbeiter aus deinem Landkreis beantworten. Oft gibt es nämlich Sondervereinbarungen, auch Erleichterungen genannt, die zwischen Ämtern und Antragstellern getroffen werden. Die müssen nicht immer logisch sein ... Grüße in den Norden | ||||
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