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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergreift sich Ortsbrandmeister an Feuerwehrfrauen? | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 583887 | ||
Datum | 24.09.2009 14:58 MSG-Nr: [ 583887 ] | 10570 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Simon Wenn das Gericht den Anträgen der Verteidigung / Sta folgt und freispricht sind Rechtsmittel nicht zu erwarten, sodass das Urteil schnell rechtskräftig werden kann. Bei nem rechtskräftigen Freispruch (egal warum) würde ich auch einem dienstrechtlichen Verfahren in der Sache gelassen entgegen sehen und bei sonstigen "Vermutungen" sehr vorsichtig sein. Mit Freispruch kann das Urteil m. E. nicht enden. Wahrscheinlich wird es aus den bereits geschilderten Verfahrenshindernissen eingestellt. Das kann dem Disziplinarrecht aber egal sein, da es diese Gründe nicht berücksichtigen muss. Die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit der Tat waren gegeben und schuldfähig dürfte der Ortsbrandmeister auf sein. Von daher kann das Disziplinarrecht ins volle greifen und ggf. mehr weh tun als das "Urteil". Ob es gemacht wird und welche Folgen es real hat ist jedoch wieder eine andere Frage! Da sind schon viele ungeschoren davon gekommen. Kommt wohl auch auf das Standing des Ortsbrandmeisters an. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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