News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584270 | ||
Datum | 26.09.2009 22:12 MSG-Nr: [ 584270 ] | 7785 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Eric Martini Wenn der Verein das Fahrzeug kauft, ist er der Halter und muss für alle Kosten aufkommen. Halter und Eigentümer müssen nicht identisch sein. Wenn die Stadt allerdings die Absicht hätte, das Fahrzeug (finanziell) weiter zu unterhalten, würde sie es wohl nicht verkaufen wollen... Geschrieben von Eric Martini Wie schaut es eigentlich rechtlich mit der SoSi aus? Wenn es ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr ist, kein Problem. Ob es dafür auch auf den Träger der Feuerwehr zugelassen sein muss, hängt dann wohl wieder mal von der jeweiligen Zulassungsstelle ab... Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|