Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen | 30 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 584276 |
Datum | 26.09.2009 23:20 MSG-Nr: [ 584276 ] | 7818 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
Sondersignal
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Thomas MiddekeWas würde der Kämmerer sagen wenn der Förderverein das Fahrzeug für die Alters und Ehrenabteilung haben will, zB als MTW ? ;)
Förderverein beschafft das Fahrzeug, zahlt Unterhalt etc. und stellt es der Gemeinde für die kommunale Einrichtung Feuerwehr zur Verfügung. Das wäre sicherlich ein sauberer Weg. Und Zulassung über die Gemeinde wegen SoSi etc. sollte auch machbar sein...
Ob ich das aber bei einem 25 Jahre alten fahrzeug noch machen würde, ist die andere Frage, ich sage jetzt einfach mal pauschal "nein".
Der Bomber wurde nach 18 Jahren gegen ein neues TSF getauscht und mit Sondergenehmigung (war bzw. ist nicht ganz so einfach in hessen ein altes Fw-Fahrzeug im Bestand zu lassen, finde ich auch in Ordnung so) noch bis zu gesegneten Alter von 25 Jahren gefahren. Dann war er allerdings wohl auch am Ende.
Das Fahrzeug ist mittlerweile auch schon 20 Jahre alt und für das Alter noch gut in Schuß. In 5 Jahren würde ich es allerdings als Zweitfahrzeug wohl auch nicht beschaffen, sondern lieber einen gebrauchten Kleinbus...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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