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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 584278 | ||
Datum | 27.09.2009 00:15 MSG-Nr: [ 584278 ] | 7605 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Florian Henning wer bezahlt die Autoversicherung und das ganze zeug wie Reparaturen etc. wenn etwas ist. das kann dir HIER keiner beantworten. Diese Entscheidung liegt alleine bei der Gemeinde! Sagt die Gemeinde, ja wir unterhalten das Fahrzeug weiter, so kommen auf euch keine Kosten zu und ihr könnt das Fahrzeug weiterhin als Einsatzfahrzeug nutzen. Es gibt viele Wehren, die eigentlich ersetzte Fahrzeuge als "Zweitfahrzeug" ( evtl. mit Nutzungsänderung) erhalten. Ob das Sinn macht, muss jeder (der es bezahlen muss) für sich selbst entscheiden. Also, Gemeinde fragen, NUR die können euch verbindlich sagen, wer für welche Kosten aufkommt und ob das Fahrzeug bei euch weiter als Einsatzfahrzeug laufen darf. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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