Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Rote Frontblitzer TLF 24 / 50 FF Günzburg | 27 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 585221 |
Datum | 02.10.2009 18:26 MSG-Nr: [ 585221 ] | 6633 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
Geschrieben von Thomas Weijersich habe in Bayern an einer Veranstaltung des IM(Bayern) teilgenommen, dort wurden unter anderen Auszüge aus einem Langzeitest vorgestellt. Im Rahmen deses Tests wurden rote Blitzer in die Blaulichtleiste eingebaut, subjektives Resultat war, dass die KFZ Führer besser auf die Polizei Fahrzeuge mit dem entsprechendem zusätzlichen Rotblitzer reagiert haben.
Andere Baustelle: Diese roten Blitzer sind als Anhaltesignal vorgesehen!
Zusammen mit dem "Sirenensignal-Anhaltehorn".
Geschrieben von Thomas WeijersOb die Fahrzeuge noch so im Dienst sind, kann ich leider nicht sagen.
Immerhin gibt es seit 2006 die TA 13b für die Leuchten mit rotem Blitzlicht und die TA 32a für das Anhaltehorn (jedenfalls vermute ich einfach, dass die 13b in diesen Zusammenhang gehört).
Bauartgenehmigt bekommt man beides also schon, nur verwenden darf man es nicht, weil die StVZO (noch nicht?) angepasst wurde.
Soll verstehen, wer will...
Gruß,
Henning
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