Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585525 |
Datum | 06.10.2009 05:53 MSG-Nr: [ 585525 ] | 9399 x gelesen |
Geschrieben von Jakob TheobaldAuch das ist kein Grund solche Abteilungen am langen Arm verhungern zu lassen. Wenn die Zustände in diesen beiden Abteilungen wirklich so unhaltbar sind, hat man seitens der Führung die Chance verpasst eine gut funktionierende Fussion durchzuziehen.
Vielleicht haben die Abteilung solch ein Angebot aber auch abgeleht und wenn es auf Grund des Eingemeindungsvertrages von 197X ist..
Mein Hausarzt sagt immer "es gibt genau 2 Möglichkeiten"..
Geschrieben von Jakob TheobaldWenn jetzt ein solcher "Mißtrauensantrag" vorgebracht wird, kann sich das zu einem gewaltigen Schuss ins Knie für die Antragsteller herausstellen. Ganz schnell nämlich ist nicht der Gesamtkommandant weg vom Fenster, sondern die Antragsteller.
Man muss dem Gesamtkommandanten eindeutig "Amtspflichtverletzung" nachweisen können. Das wird nicht so einfach.
Da geb ich dir Recht. Deshalb ist ein Misstrauensantrag nichts das man einfach nur so starten sollte um auf den Busch zu klopfen. Es gibt andere, wahrscheinlich effektivere, Mittel die nicht ganz so risikoreich sind..
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
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Ich bin ein Freund der klaren Worte
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