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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Umbau LO | 76 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 585548 | ||
Datum | 06.10.2009 11:15 MSG-Nr: [ 585548 ] | 46817 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker Leiste Kommt es nun zum Unfall mit Personenschaden (ev. gar mit Todesfolge) wird das haftungsrechtlich hoch interessant. Nämlich wenn die FF bzw. die Gemeinde auf Schadensersatz /Rentenzahlungen verklagt wird. Sie habe bewußt fahrlässig den Weiterbetrieb eines solchen Fahrzeuges gestattet statt ein sicheres Fahrzeug zu kaufen. Stichwort Organisationsverschulden. Würde extrem spannend was dann die Gerichte dazu sagen. Bei vorhandener Zulassung mit TÜV & Co wird das allerdings eine interessante Anklageschrift geben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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