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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 585638 | ||
Datum | 06.10.2009 23:21 MSG-Nr: [ 585638 ] | 48345 x gelesen | ||
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Tach, Post! Wie schon mal geschrieben: Geschrieben von Gunnar Kreidl Na wie lange wird es noch dauern und wir sind bei 7,5 t mit Sonderführerschein und dann knacken wir die Marke auch noch, Wie lange dauert es, bis nach einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung der erste Feuerwehr-Führerscheininhaber vor Gericht steht, vorne ein Richter, rechts ein Staatsanwalt und links der Anwalt des Nebenklägers, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und letzterer dann nüchtern feststellt "Aha, Feuerwehr-Führerschein.... hmmmm... soso.... Wer hat denn ausgebildet? Was hat diese Person zur Ausbildung qualifiziert? Wo ist das alles sauber dokumentiert?" und im Endeffekt irgendeine arme sau Anfang zwanzig für diesen Schwachsinn bluten muss, weil das Strafrecht nunmal keine Amtshaftpflicht kennt? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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