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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585642 | ||
Datum | 07.10.2009 00:03 MSG-Nr: [ 585642 ] | 47954 x gelesen | ||
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Geschrieben von Johannes Heim aber wird es wohl den wenigsten Feuerwehren etwas bringen Gottlob kann ich mich selbst zitieren! Ihr dreht einem das Wort im Mund herum! Bei uns im Landkreis würde mir jetzt auch nur das UG-Öel-Fahrzeug einfallen, das in die entsprechende Gewichtsklasse fallen würde. Und wie es andere HiOgs regeln intressiert mich nicht wirklich. Ich habe selbst erst vor kurzem den Führerschein der Klasse C/E gemacht (zu 95% für die FW) und dort viel gelernt und Wissen müssen, was zwar intressant war aber für die Fahrt mit Feuerwehrfahrzeugen äußerst unrelevant! Was intressiert mich in einem Einsatzfahrzeug die Ladungssicherung mit Spanngurten und Anti-Rutsch-Matten, oder sonst irgendwelche Rechtsgrundlagen für den LKW-Fernverkehr? Alle wichtigen Grundlagen die mich bei der Fahrt mit einem FW-Fahrzeug betreffen, habe ich bei meinem Maschinistenlehrgang gelernt. Das Recht ein Fahrzeug zu führen sagt längst nicht aus, dass man es auch fahren geschweige denn beherrschen kann! Die Ausbildung auf dem entsprechenden Fahrzeug ist weder Aufgabe des Gesetzgebers noch der Fahrschule. Entsprechende Sicherheitstrainings, Übungsfahrten und regelmäßge Bewegungsfahrten auf den Einsatzfahrzeugen sollten ja sowieso genauso zum Übungsalltag gehören. Die vorgeschriebenen 4 Einweisungsstunden finde ich auch etwas knapp bemessen. Bei uns z.B. fährt ohne ausreichende Einweisung und Übungsfahrten auch keiner unsere Fahrzeuge. Jemand der vor 20 Jahren mal bei der Bundeswehr oder sonst irgendwie einen LKW-Führerschein gemacht hat und seitdem kein entsprechendes Fahrzeug gefahren ist darf die Fahrzeuge ebenso ohne Sondergenehmigung fahren, ob es aber Sinn macht sei mal so dahingestellt. Was die feuerwehrspezifische Ausbildung auf den betreffenden Fahrzeugen angeht, teile ich voll und ganz eure Meinung, aber ganz und gar schlechtsprechen kann ich die Gesetzeslockerung auch nicht! Der Gesetzgeber hat lediglich ein Sonderrecht zum Führen der Fahrzeuge ausgesprochen. Ein bisschen Eigenverantwortung kann den einzelnen Feuerwehren schon zugetraut werden. Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | ||||
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