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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585648 | ||
Datum | 07.10.2009 00:25 MSG-Nr: [ 585648 ] | 47666 x gelesen | ||
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ich denke wohl kaum, dass die Sonderregelung wegen den Feuerwehren hervorgerufen wurde, denn die paar Fahrzeuge, die es tatsächlich betrifft kann man nicht als "Bedarf" bezeichnen! Hauptnutzer der Sonderregelung wird denke ich das Rote Kreuz u.ä. sein, da nun die Zivi's mit den 5t-RTWs Transportfahrten durchführen dürfen ohne eine entsprechend teure Fahrerlaubnis erlangt zu haben und für den Zweck finde ich es allemal sinnvoll. Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | ||||
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