News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Einsatz Pulverlöscher durch Privatperson -> Schadenersatz? | 5 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 585705 | ||
Datum | 07.10.2009 13:25 MSG-Nr: [ 585705 ] | 2478 x gelesen | ||
Ich hatte vor einiger Zeit auf der BAB einen Entstehungsbrand unter einer Motorhaube mit einem Schaumlöscher gelöscht. Der Löscher wurde komplett von der KFZ Versicherung des Fahrzeughalters übernommen, obwohl die Schuldfrage des Unfalls zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt war. Ich habe mich über den Zentralruf der Autoversicherer als Geschädigter gemeldet und Datum, Uhrzeit und Kennzeichen angegeben. Bei der Versicherung den Sachverhalt geschildert, zwei Tage später hatte ich einen Brief, eine Rechnung über einen neuen Löscher einzureichen. Neuen gekauft, Rechnung eingereicht, nach 1 Woche ist der Verrechnungsscheck in der Post gewesen. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|