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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585751 | ||
Datum | 07.10.2009 19:30 MSG-Nr: [ 585751 ] | 47102 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Wie lange dauert es, bis nach einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung der erste Feuerwehr-Führerscheininhaber vor Gericht steht, vorne ein Richter, rechts ein Staatsanwalt und links der Anwalt des Nebenklägers, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und letzterer dann nüchtern feststellt "Aha, Feuerwehr-Führerschein.... hmmmm... soso.... Wer hat denn ausgebildet? Was hat diese Person zur Ausbildung qualifiziert? Wo ist das alles sauber dokumentiert?" und im Endeffekt irgendeine arme sau Anfang zwanzig für diesen Schwachsinn bluten muss, weil das Strafrecht nunmal keine Amtshaftpflicht kennt? jepp, da kannst Du drauf warten... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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