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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Hans8 M.8, Karlsruhe / Ba-Wü | 585963 | ||
Datum | 08.10.2009 18:08 MSG-Nr: [ 585963 ] | 47113 x gelesen | ||
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Jesses, die CDU/CSU hat ja schon viel Schwachsinn verzapft, aber das ist echt das beste. Ich tu das mal veranschaulichen: Feuerwehrkamarad Sepp darf NICHT mit einem großen Sprinter oder kleinen LKW seinem Freund beim umziehen helfen und dabei ganz gemütlich ein paar Kilometer Landstraße oder Autobahn entlang tuckern. Da hat sich die EU überlegt, dass das vielleicht nicht so gut ist. Aber mit einem TSF-W, welches er immerhin schon ein zwei mal gefahren hat, bei einem Einsatz vollgepumpt mit Adrenalin, am Besten noch mit einem nur halbvollen Tank mit Sonderrechten jenseits der STVO tagsüber durch ein Wohngebiet mit Kindern durchbrettern, dass ist ganz in Ordnung. Ganz im Ernst, dass kann doch keiner Ernst meinen? Über die nächste Kondolenzliste nach einem Unfall mit einem Feuerwehreinsatz kann ich da leider nur lachen, denn die ist vorprogrammiert! Hoffen wir, es ist dann doch kein Kind... | ||||
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