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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 586269 | ||
Datum | 10.10.2009 18:27 MSG-Nr: [ 586269 ] | 20467 x gelesen | ||
Mahlzeit, Geschrieben von Meyenberg Christoph Weiterhin würde mich interessieren ob eine Menschenrettung bereits erfolgen kann obwohl die Bestätigung über die Gleissperrung der Leitstelle noch nicht vorliegt. Gerader Streckenverlauf und klare Sichtverhältnisse in beide Richtungen vorausgesetzt. die Frage ist theoretisch klar zu beantworten: Ja, die Strecke darf betreten werden wenn die Sicherheit der Einsatzkräfte und des Bahnverkehrs gewährleistet ist. Praktisch bedeutet das, dass die zuständige Führungskraft dann die volle Verantwortung dafür trägt, dass nichts passiert. Man sollte also ziemlich genau wissen, was man tut (und das im Zweifelsfall hinterher auch erklären können...) Dummerweise gefährdet ja in so einer Lage eine Fehlentscheidung in beide Richtungen Menschenleben. Gruß, Henning | ||||
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