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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Günt8her8 S.8, Mühldorf a. Inn / Bayern | 586275 | ||
Datum | 10.10.2009 19:03 MSG-Nr: [ 586275 ] | 20296 x gelesen | ||
Geschrieben von Meyenberg Christoph Weiterhin würde mich interessieren ob eine Menschenrettung bereits erfolgen kann obwohl die Bestätigung über die Gleissperrung der Leitstelle noch nicht vorliegt. Gerader Streckenverlauf und klare Sichtverhältnisse in beide Richtungen vorausgesetzt. Die Sichtverhältnisse sind das eine, aber bitte bedenkt auch, daß so ein Zug schon mal 1km und mehr Bremsweg hat. Aus diesem Grund betritt bei uns keiner ohne bestätigte Gleissperrung den Gleisbereich. Übrigends kann man sich beim zuständigen Notfallmanager der Bahn auch die Rufnummer des Fahrdienstleiter´s geben lassen. Wir haben bei uns einen großen Güterbahnhof und einen Sternbahnhof im Ort, von dem gehen 5 Strecken weiter und da sind mehrere Fahrdienstleiter zuständig. Aber im Ernstfall ist das kein Problem da wir sofort zum zuständigen weitergeleitet werden. In unserem ELW sind also die Rufnummern hinterlegt und ist der Notfallmanager noch nicht vor Ort oder das Sperrfax noch nicht da, rufen wir einfach an. Klappt prima. | ||||
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