Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 586301 |
Datum | 11.10.2009 02:49 MSG-Nr: [ 586301 ] | 19735 x gelesen |
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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Moin,
Geschrieben von Meyenberg ChristophWem von euch sind Feuerwehren bekannt die durch die Deutsche Bahn AG im Bahnerden ausgebildet werden und warum haben diese Feuerwehren die Aufgabe übernommen?
Bei der FF Bad Vilbel sind in jeder Teilwehr unterwiesene Personen vorhanden, das Bahnerdungsbesteck fährt die FF Massenheim auf ihrem HLF spazieren. Warum wir diese Aufgabe übernommen habe kann ich nicht genau sagen, da wir aber eine stark befahrene Strecke haben mit öfter vorkommenden Personenschäden ist als ein Vorteil die kürzere Eingreifzeit zu nennen, der Notfallmanager braucht hier auch mal gerne seine 30 Minuten, da die auch ein recht großes Gebiet abdecken.
Geschrieben von Meyenberg ChristophWeiterhin würde mich interessieren ob eine Menschenrettung bereits erfolgen kann obwohl die Bestätigung über die Gleissperrung der Leitstelle noch nicht vorliegt. Gerader Streckenverlauf und klare Sichtverhältnisse in beide Richtungen vorausgesetzt
Das obliegt immer einer Einzelfallbetrachtung, mir persönlich ist es noch nie untergekommen, dass die Strecke bei unserem Eintreffen noch nicht gesperrt war. Kleines Beispiel: renitenter betrunkener Patient bei RTW-Einsatz, dieser war der Meinung, er könnte nach Hause laufen, tat dies auch über einen Weg, der an der Bahntrasse entlang führt. Dies haben wir an die Leitstelle gemeldet, leider hat diese uns missverstanden (dachten, der Kollege würde über die Bahn laufen). Nach etwa 3 Minuten kam von der nachalarmierten Streifenwagenbesatzung die Aussage, dass laut Leitstelle die Bahn gesperrt ist. In der Zeit rückt hier keine Feuerwehr aus, geschweige denn meldet Status 4.
Ich persönlich würde zumindest Warnposten die Gleise entlangschicken um die Züge zu warnen und im Zweifelsfall den Patienten aus dem Gleis ziehen. Steht der Zug allerdings hinter der Unfallstelle (Zug gegen PKW...) kann meiner Meinung nach unter eben genannten Vorsichtsmaßnahmen mit der Arbeit begonnen werden, der betroffene Blockabschitt ist durch den Zug eh gesperrt, das Gegengleis natürlich nicht.
Geschrieben von Meyenberg ChristophWeiß jemand wo etwas in der Fachliteratur darüber zu finden ist?
Da würde ich einfach dem nächsten Notfallmanager kontaktieren, zumindest unsere hier sind echt fit in ihrem Metier.
Grüße, der Steffen!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)
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