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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8B., Bad Krozingen / Baden-Württemberg | 586309 | ||
Datum | 11.10.2009 09:50 MSG-Nr: [ 586309 ] | 19628 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl Also wer Probleme mit fehlenden Rettungssätzen, Geländegängigkeit, Rettungsplattformen oder dergleichen hat, kann sich nicht drauf berufen, dass die Bahn für die mit Ihren Anlagen verbundenen Gefahren besodnere Ausrüstung hätte stellen müssen... So wurde auch per Gesetz (Eisenbahnkreuzungsgesetz) jeder Kommune sämtliche Brücken die über Bahnanlagen führen ins Eigentum übergeben. Super Sache, da die Unterhaltung und Sanierungen nun die Gemeinden bezahlen. Dies gilt auch für die Ausrüstung der Feuerwehren für Bahnaufgaben. Achja, es wurde der tolle Bahnrettungssatz kostenlos zur Verfügung gestellt. Gruß Jürgen | ||||
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