Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 586337 |
Datum | 11.10.2009 13:42 MSG-Nr: [ 586337 ] | 19746 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
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Feuerwehr-Unfallkasse
Einsatzleitwagen
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hi,
Geschrieben von Meyenberg ChristophWem von euch sind Feuerwehren bekannt die durch die Deutsche Bahn AG im Bahnerden ausgebildet werden und warum haben diese Feuerwehren die Aufgabe übernommen?
Wir haben diese Aufgabe der DB AG vor 9 Jahren übernommen als Feuerwehr mit Grundausstattung. Die Anfrage kam von Seiten der DB AG ob die Bereitschaft da wäre. Quer durch unsere Samtgemeinde verläuft eine 2-gleisige Bahnlinie, daher haben 2 von 11 Ortsfeuerwehren jeweils einen Bahnerdungssatz mit 1x Spannungsprüfer und 2x Erdungsseil und Erdungsstange erhalten. Dazu werden die entsprechenden Kameraden von der DB AG in einem Tagesseminar ausgebildet und geschult und erhalten dann für die Dauer von 2 Jahren die Erlaubnis Bahnerden durchzuführen. Nun kommt der Haken bei der Sache:
Nach DB-Regeln muss diese Unterweisung alle 2 Jahre erfolgen, durchgeführt von der DB AG. Die Feuerwehrunfallkasse sagt aber "jährlich" ist eine Unterweisung erforderlich. Die DB AG sagt, nein wir schulen nur alle 2 Jahre und fertig. Nun streitet man sich darüber wer denn Recht hat. Im schlimmsten Fall dürfen die Kameraden nur 1 Jahr Bahnerden, weil das 2. Jahr nicht von der FUK abgedeckt ist.
Geschrieben von Meyenberg ChristophWeiterhin würde mich interessieren ob eine Menschenrettung bereits erfolgen kann obwohl die Bestätigung über die Gleissperrung der Leitstelle noch nicht vorliegt. Gerader Streckenverlauf und klare Sichtverhältnisse in beide Richtungen vorausgesetzt.
Zum Einsatz in Bereich der Bahnanlagen gilt ganz klar (BEI UNS), KEINER betritt die Gleise, solange nicht a) das Fax über die erfolgte Abschaltung des Streckenabschnittes in Papierform an der Einsatzstelle vorliegt (Übertragung per Funkfax direkt in das ELW 1) und b) die Streckenabschnitte entsprechend geerdet worden sind. Solange müssen die Verletzten nun mal ausharren.
Bei kleineren Schadenslagen (Ast auf Oberleitung) muss man durchaus damit rechnen, dass die DB AG wegen Schadensbegrenzung nur das entsprechende Gleis abschaltet, das andere Gleis aber weiterhin 1-spurig mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden könnte. Dementsprechend gilt höchste Aufmerksamkeit bei solchen Einsätzen.
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