News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 586341 | ||
Datum | 11.10.2009 13:57 MSG-Nr: [ 586341 ] | 19571 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex Diedler Zum Einsatz in Bereich der Bahnanlagen gilt ganz klar (BEI UNS), KEINER betritt die Gleise, solange nicht a) das Fax über die erfolgte Abschaltung des Streckenabschnittes in Papierform an der Einsatzstelle vorliegt (Übertragung per Funkfax direkt in das ELW 1) und b) die Streckenabschnitte entsprechend geerdet worden sind. Ihr laßt grundsätzlich Erden??? So lange ich den Sicherheitsabstand zur Oberleitung von 1,5m nicht unterschreite, brauche ich auch nicht erden. Das dürfte in der Regel nur der Fall sein, wenn ich auf die Lok oder einen Waggon rauf muss, ich tragbare Leitern oder eine DL in Stellung bringe oder aber der Fahrdraht gerissen ist und unten liegt. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|