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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 586356 | ||
Datum | 11.10.2009 14:51 MSG-Nr: [ 586356 ] | 19556 x gelesen | ||
Zur Menschenrettung kann man Die Gleise auch betreten, bevor sie gesperrt sind. Vorraussetzung: * Sicherungsposten in beiden Richtungen in ausreichender Entfernung mit ausreichend Sicht und Funkverbindung * nur notwendigstes Personal auf den Gleisen * keine Materialablage auf den Gleisen Das entbindet natürlich nicht davon die Sperrung aller Gleise im Bereich der Einsatzstelle anzufordern. Es dient nur dem Zeitgewinn bei akkuter Gefahr für betroffene Personen. Das gibt es auch schrifftlich, aber da muß ich eine Weile suchen. Auch bei nicht abgeschalteten und nicht geerdeten Oberleitungen kann man tätig werden. Stichwort: Sicherheitsabstände an elektrischen Anlagen mit und ohne Strahlrohr. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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