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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Grundlehrgang | 21 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 586365 | ||
Datum | 11.10.2009 15:32 MSG-Nr: [ 586365 ] | 4269 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Christian Kunkler geht es auch ohne Die FwDV 2 (Feuerwehrdienstvorschrift) schreibt z.B. hierzu: " 2.1 Truppmannausbildung Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung. 2.1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung" mir ist aber aus zeitlichen gründen (arbeit , kind ) eigentlich fast unmöglich den lehrgang zu machen Grundlehrgänge wrden oft in verschiedenen Kreisen /Unterkreise oder anderen Feuerwehren zu verschiedenen Zeiten (Abends, Wochenende etc.) angeboten, mal infornieren Greuzß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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