Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 586379 |
Datum | 11.10.2009 17:00 MSG-Nr: [ 586379 ] | 19461 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Andreas KolbeZur Menschenrettung kann man Die Gleise auch betreten, bevor sie gesperrt sind. Vorraussetzung:
* Sicherungsposten in beiden Richtungen in ausreichender Entfernung mit ausreichend Sicht und Funkverbindung
Du weißt, wie schnell Züge sind? Wie weit weg willst Du denn die Sicherungsposten aufstellen, dass sie Deine Kameraden noch rechtzeitig warnen können?
Geschrieben von Andreas KolbeAuch bei nicht abgeschalteten und nicht geerdeten Oberleitungen kann man tätig werden. Stichwort: Sicherheitsabstände an elektrischen Anlagen mit und ohne Strahlrohr.
Warum willst Du das Leben Deiner Kameraden riskieren?
VG
Kai
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