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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 586410 | ||
Datum | 11.10.2009 21:06 MSG-Nr: [ 586410 ] | 19347 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Weege So lange ich den Sicherheitsabstand zur Oberleitung von 1,5m nicht unterschreite, brauche ich auch nicht erden. Und auch hier wieder: Mit UVV-Einweisung 1,5m, sonst beträgt der Sicherheitsabstand 3m. Wobei da die Entfernung zur intakten Oberleitung gemeint ist. Aber ob ihr so oft auf ein Fahrzeugdach steigt? Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! | ||||
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