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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 586413 | ||
Datum | 11.10.2009 21:55 MSG-Nr: [ 586413 ] | 46882 x gelesen | ||
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"Sorry- war im Urlaub - daher erst heute noch ein Hinweis" Da jedes Land seine eigene Reglung zum Erwerb der Fahrberechtigung bis 4,75t macht, wird "natürlich" auch der Nachweis "landesspezifisch" sein. Ebenso muss die Ausbildung des Landes X im Land Y anerkannt sein. Bei 16 Bundesländern ergeben sich rechnerisch (bitte selbst ausrechnen) Anerkennungsverfügungen. Darüber hinaus muss JEDER STREIFENPOLIZIST die Fahrberechzigungen ALLER anderen Bundesländer kennen. Sonst kann ein (Landes)grenzüberschreitender Einsatz für den Fahrer schnell zum Problem werden. Ungeklärt sind auch Hilfseinsätze ins Ausland! Ob sich andere EU-Staaten-Polizisten von einem "Zettel nach Landesrecht" überzeugen lassen??? Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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