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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 586418 | ||
Datum | 11.10.2009 22:52 MSG-Nr: [ 586418 ] | 19438 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Geschrieben von Henning Koch In beiden Fällen muss meine Sichtweite ausreichend sein, um einen herannahenden Zug rechtzeitig zu erkennen. Entweder, um vor dem Bahnübergang anzuhalten bzw. nicht loszufahren oder aber um den Gefahrenbereich zu verlassen. Warum sollte die dafür notwendige Sichtweite unterschiedlich sein? Zumal eine Person im unmittelbaren Streckenbereich i.d.R. eine bessere Sicht hat als eine Person in einem Fahrzeug vor dem Andreaskreuz... Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Geschrieben von Henning Koch Richtig. Hier ging es um die Arbeit unter der nicht abgeschalteten Fahrleitung. Die ist nämlich ungefährlich, wenn man die Sicherheitsabstände einhält. Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Geschrieben von Henning Koch Ich sehe keinen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen. Gruß, Henning | ||||
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