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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRäumungsübung4 Beiträge
AutorFran8k B8., Nottuln / NRW586423
Datum12.10.2009 07:30      MSG-Nr: [ 586423 ]2391 x gelesen

Hallo Florian,
der Arbeitgeber ist für die Festlegung solcher Dinge selber zuständig und verantwortlich. Es muss gem. §5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze durchführen und die daraus resultierenden Maßnahmen festlegen und umsetzen.
Beispiel chem. Industrie: Warum soll in einem Bürogebäude eine Räumung genau so oft geübt werden wie in einem Labor- oder Produktionsgebäude mit einem wesentlich höheren Gefährdungspotenzial?

Viele Grüße,
Frank



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 11.10.2009 09:35 Flor7ian7 M.7, Höhfr.
 11.10.2009 12:43 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 11.10.2009 15:44 Flor7ian7 M.7, Höhfr.
 12.10.2009 07:30 Fran7k B7., Nottuln

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