Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 586442 |
Datum | 12.10.2009 09:17 MSG-Nr: [ 586442 ] | 19281 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Henning KochIn beiden Fällen muss meine Sichtweite ausreichend sein, um einen herannahenden Zug rechtzeitig zu erkennen. Entweder, um vor dem Bahnübergang anzuhalten bzw. nicht loszufahren oder aber um den Gefahrenbereich zu verlassen.
Warum sollte die dafür notwendige Sichtweite unterschiedlich sein?
Zumal eine Person im unmittelbaren Streckenbereich i.d.R. eine bessere Sicht hat als eine Person in einem Fahrzeug vor dem Andreaskreuz...
Für mich ist das Arbeiten auf und an einer Strecke etwas gänzlich anderes als das kurzzeitige Überqueren.
Geschrieben von Henning KochRichtig.
Hier ging es um die Arbeit unter der nicht abgeschalteten Fahrleitung.
Die ist nämlich ungefährlich, wenn man die Sicherheitsabstände einhält.
Wenn ich irgendwo rauf muss, um meinen Einsatzauftrag zu erfüllen, ist das schon eine Gefahr, die ich als GF einschätzen muss.
Geschrieben von Henning KochIch sehe keinen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen.
Eine Entscheidung kann auch sein, nichts zu tun. Wenn mir die Gefahr zu hoch ist, ist das für mich die richtige Entscheidung.
VG
Kai
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