Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8K., Augsburg / Bayern | 586623 |
Datum | 12.10.2009 23:18 MSG-Nr: [ 586623 ] | 19235 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Feuerwehr
Berufsfeuerwehr
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Bei der BF Augsburg sind alle Mitarbeiter des geh. und höheren Dienstes (Zugführer und Einsatzleitdienst) im Bahnerden ausgebildet und werden alle 2 Jahre von der DB AG nachgeschult.
Die Gleissperrung wird von der Leitstelle mit der Alarmierung der Feuerwehr parallel in München bei der Notfallleiststelle der DB AG beantragt und ist in der Regel bei Eintreffen der FW an der Einsatzstelle per Fax bestätigt. Die Oberleitung ist deshalb noch nicht abgeschaltet. Das muss dann evtl. weiter beantragt werden.
Erdungswerkzeug und Spannungsprüfer sind auf allen LFs der BF und auf dem AB-Schiene vorhanden.
Ich lasse die Gleise erst nach Sperrung durch die DB AG betreten!
Gruß, Harald
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