Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8K., Augsburg / Bayern | 586913 |
Datum | 14.10.2009 00:31 MSG-Nr: [ 586913 ] | 19081 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
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Feuerwehrmann
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
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Feuerwehr
Feuerwehrmann
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Berufsfeuerwehr
Hallo,
sie erden auch nach Feststellung der Spannungsfreiheit. Kommt ja Gott sei Dank selten vor. Eher noch im Bereich der Straßenbahn. Und da wird auch unter Spannung kurzgeschlossen. Das rummst dann mal im Schütz.
Nach AAO sind ein ZF und ein ELD vor Ort, also mind. 2 Personen, die eingewiesen sind.
Sinnbefreit ist dies nicht. Wenn man jeden FM alle 2 Jahre durch die DB AG nachschulen will, wird´s schwierig. Multiplikation durch die FW ist nicht. Sicher wissen alle FM um die Gefahren im Bahn- bzw. Strßenbahnbereich, aber die Durchführung der Erdung (vorher Feststellung der Spannungsfreiheit) kann nur durch die DB AG "zertifiziert" werden.
Im Landkries Aichach/Friedberg ist z.B. keine FF mit elektrifizierter Bahnlinie eingewiesen. Da fährt nach AAO der ELD der BF Augsburg. Zeitgleich natürlich auch der Notfallmanager. Weil die örtlichen FFs eben die Schulung wohl nicht wollten.
Gruß, Harald
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