Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bahnerdung / Gleissperrung und Menschenrettung | 88 Beiträge |
Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 586922 |
Datum | 14.10.2009 01:23 MSG-Nr: [ 586922 ] | 19130 x gelesen |
Feuerwehrmann
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Feuerwehr
Feuerwehrmann
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Zugführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Harald KnoblochSinnbefreit ist dies nicht. Wenn man jeden FM alle 2 Jahre durch die DB AG nachschulen will, wird´s schwierig. Multiplikation durch die FW ist nicht. Sicher wissen alle FM um die Gefahren im Bahn- bzw. Strßenbahnbereich, aber die Durchführung der Erdung (vorher Feststellung der Spannungsfreiheit) kann nur durch die DB AG "zertifiziert" werden.
Bei anderen BFs sind nahezu alle Einsatzbeamte entsprechend "zertifiziert".
Ist im Grunde nur eine Frage des Wollens (von welcher Seite sei mal dahingestellt).
Geschrieben von Harald KnoblochNach AAO sind ein ZF und ein ELD vor Ort, also mind. 2 Personen, die eingewiesen sind.
Wie funktioniert es dann mit der Erkundung und Führung des Einsatzes?
Geschrieben von Harald KnoblochIm Landkries Aichach/Friedberg ist z.B. keine FF mit elektrifizierter Bahnlinie eingewiesen. Da fährt nach AAO der ELD der BF Augsburg. Zeitgleich natürlich auch der Notfallmanager. Weil die örtlichen FFs eben die Schulung wohl nicht wollten.
Und was ist, wenn in Augsburg dann auch was im Bahnbereich passiert?
Bin ich ein "Regular"?
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