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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587284 | ||
Datum | 15.10.2009 13:11 MSG-Nr: [ 587284 ] | 38266 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Amling Wie sieht denn das "Beweisen" aus? Ich würde es anders nennen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, jemanden der vom GrFü-Lehrgang kommt noch etwas intern fortzubilden. Jemand die Ausbildung FE-Klasse C und Maschinist hat wird ja hoffentlich auch erst auf die örtlichen Fahrzeuge eingewiesen. Und da kann es einiges geben, was man können muß und nicht auf der LFS lernt. Das fängt mit SER an, geht über die Bedienung von BMA über das FBF, bstimmte Regelungen die Führung im Einsatz betreffend die einen bisher als Mannschaft nicht interessiert haben,... Wenn also eine Wehr sagt "Lehrgang + Schulung in der Wehr = GrFü im Einsatz" ist daran m.E. nichts verwerfliches. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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