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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Personenvereinzelungsanlage | 14 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 587294 | ||
Datum | 15.10.2009 14:17 MSG-Nr: [ 587294 ] | 4278 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Das bedeutet doch nur, dass ich mich nicht selbst drum kümmern muss, aber auch nicht, dass ich nicht anstoßen darf dsas sich jemand anderes ggf. drum kümmert. Das bedeutet, dass die Gefahrenabwehr eine Forderung nach Zu- bzw. Ausgängen (Flucht- und Angriffswege inkl. RD) stellen muss - und das unabhängig von irgendwelchen Anlagen vom Hersteller zu erfüllen ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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