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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Vorschrift DL-Besatzung! | 19 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen | 587321 | ||
Datum | 15.10.2009 16:19 MSG-Nr: [ 587321 ] | 3478 x gelesen | ||
Hallo Karsten, wir haben schon in der BRANDSCHUTZ 10/2002 die Frage aufgeworfen: Drehleitern: Reicht eine Herstellereinweisung aus? Angeregt durch die Fragestellung hat es sich mittlerweile mehr als herumgesprochen, dass eine Herstellereinweisung nicht ausreichend sein kann. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht, die Hersteller lassen sich aber die Einweisung in die Bedienung von jedem Teilnehmer quittieren. Produkthaftung, Gerätesicherheitsgesetz etc. Die Bedienungsanleitungen schreiben lediglich vor, dass man mit dem Gerät ausreichend vertraut sein muss um es zu bedienen. Die Bedienungsanleitung sollte gelesen und verstanden worden sein. So oder so ähnlich formulieren es die Hersteller. Wer dann rechts bzw. in der Mitte sitzt, ist nirgends wirklich verbindlich geregelt. Wir meinen, es wäre gut, wenn es sich ebenfalls um einen DL-Maschinisten handelt. Zumindest sollte aber die Einsatztaktik im Hubrettungseinsatz (Standortbetimmung etc.) bekannt sein. Mit Grüßen aus der Heide Jörg Kurtz www.Drehleiterausbildung.de ...wir sind die mit dem ROTEN HEFT 201: Taktik im Drehleitereinsatz " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!" Karl Valentin | ||||
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