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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Vorschrift DL-Besatzung! | 19 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 587538 | ||
Datum | 16.10.2009 17:48 MSG-Nr: [ 587538 ] | 2897 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christian Wohlfahrt Was sagen denn die Vorschriften für Dachdecker, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, ist ja vom Prinzip her ähnlich. Aber auch nur vom Prinzip her, denn bei Dachdeckern geht es nicht um eine Fahrzeugaufstellung mit "Genauigkeit Just in Time" zu einer Menschenrettung mit einem 600.000 Euro teuren Fahrzeug. Sicherlich sind Bewegungsabläufe der Hubarbeitsbühne ähnlich. Es gelten auch dabei die Unfallverhütungsvorschriften, die dann BGV-XY 123, anstatt GUV-XY 123 heissen, das ArbSchG, die BetrSichV, usw. Zudem bietet die IPAF seriöse Bediener- und Sicherheits-Trainings an. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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