Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 587914 |
Datum | 18.10.2009 22:52 MSG-Nr: [ 587914 ] | 10462 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
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3. Wasserförderung
Geschrieben von Jörn Patkeund ganz einfach wegen solchen Fällen sollte es einen Rechtsbeistand geben.
Hallo Jörn
genau deswegen sollte es Das nicht geben.
Sondern der Rechtsbeistand sollte greifen wenn aus "Unabsichtlichkeit" was passiert ist.
Geschrieben von Jörn PatkeWenn alles gut läuft gibt es eigentlich kaum ein Dankeschön, aber wehe es geht was schief...
Das ist die Macht des Faktischem, Oder einfacher:"Wo kein Kläger...."
Geschrieben von Jörn PatkeIch behaupte mal der Wehrführer ist schon jahrelang Helfer / Retter und sowas bricht einem dann das Genick für den Rest des Lebens!
Gewollt mal ein Stückl zu weitgehend:
Der oder die WF mögen zwar schon ewig in der Fw sein aber immer nach dem Motto "Haben wir schon immer.." zu verfahren. Und denen gehört zumindest 2009 endlich mal ein paar auf den Sack. Ganz ehrlich.
Wie hier schon erwähnt, Gregor wird nicht der einzige Jurist sein der es gut erklären kann. Mann sollte aber auch diesen Leuten zutrauen bestehendes Recht zu lesen und zu verstehen.
Ich möchte hier jetzt auch keine Pauschalschelte an den vielen engagierten Fükr. lostreten(und Derer gibts in der Zwischenzeit viele). Nur möchte ich das auch die Fw. sich aus dem Denken in Hinblick auf einem rechtsfreien Raum löst. Es gibt so Dinge die enden nicht an der Ortsgrenze. Und nur weil noch nie was passiert ist heißt das nicht das es so bleibt.
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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