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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 588659 | ||
Datum | 23.10.2009 12:37 MSG-Nr: [ 588659 ] | 46834 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Holand Ihr könnt doch nicht verlangen dass die Gemeinen wegen mickrigen 1,25 T. einen LKW-Führerschein zahlen. Doch, kann ich, wenn mein Arbeitgeber verlangt, dass ich schwerere Autos fahre muss er mir den Führerschein bezahlen, ansonsten kann er sich nen Fahrer backen/stricken. Geschrieben von Sascha Holand Wenn ich einen Führerschein mit 17 machen darf (ohne beifahrerpflicht) und dann einen 7er BMW mit über 200 PS fahren darf. Den Führerschein mit 17 berechtigt nur zum begleiteten Fahren, den BMW darf jeder fahren mit Führerschein, denn so ist es nun einmal EU-Weit gesetzlich festgelegt, man hat das Gewicht und nicht die Leitung der Fahrzeuge als Einteilung der FS-Klassen genommen. Geschrieben von Sascha Holand Versetz euch mal in die Lage wirklich kleiner Wehren. Das ist nicht alles immer so einfach wie es klingt. Die Fahren damit nicht auf die Autobahn. Sondern 800m vom Gerätehaus zum Brand. Das Argument ist ungefähr genau so gut wie: Ich brauche meine Ladung nicht zu sichern, ich fahre ja nur nen paar Meter in die Stadt. Grüße, der Steffen! Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG NRW) | ||||
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