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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588695 | ||
Datum | 23.10.2009 15:32 MSG-Nr: [ 588695 ] | 46539 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sascha Holand Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet für Ortsteilfeuerwehren Sonderbeladung zu besorgen. Wenn diese bereits anderweitig abgesichert ist. und? Auch unser TSf ist auf einem neuen Fahrzeug so auf keinen Fall mehr darstellbar. Wenn es dann als Ersatzbeschaffung wieder ein TSF wird, dann muss man sich eben Gedanken machen, ob man das alles wirklich braucht, bzw. wie man es anders verladen kann. das SEA z.B. haben andere im Fahrzeug, wir auf nem 750 kg Anhänger... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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