Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588713 |
Datum | 23.10.2009 17:37 MSG-Nr: [ 588713 ] | 46645 x gelesen |
Infos: | 23.10.09 Bayern: Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
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Themengruppe: | Führerscheine |
Ich hab auf die schnelle nur etwas bei Wikipedia gefunden (nichts Offizielles).
Zitat Wikipedia
Feuerwehrführerschein
Der Österreichische Feuerwehrführerschein erleichtert das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen. So ist das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen (das ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt ist; Zitat § 2 Absatz 1 Ziffer 28 KFG 1967) mit der Lenkberechtigung der Klasse B in Verbindung mit einem Feuerwehrführerschein zulässig. Das bedeutet, dass man bereits mit vollendetem 18. Lebensjahr Feuerwehrfahrzeuge jeder Art, auch wenn dieses mehr als 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse aufweist oder ein Autobus ist, ohne zusätzliche Lenkberechtigung lenken darf. Besitzt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines eine Lenkberechtigung der Klasse B+E, dann ist das Ziehen von anderen als leichten Anhängern, die Feuerwehrfahrzeuge sind, mit Zugfahrzeugen der Klassen C oder D oder der Unterklasse C1 auch ohne Besitz der Klassen C+E oder C1+E oder D+E zulässig. Die Ausbildung liegt je nach Bundesland bei den einzelnen Feuerwehren oder bei den zuständigen Landesfeuerwehrverbänden, die auch den Führerschein ausstellen. In der Praxis ist in einigen Bundesländern aber ein Führerschein mindestens der Klasse C1 notwendig um einen Feuerwehrführerschein ausgestellt zu bekommen. Der Führerschein hat eine Gültigkeit für eine Dauer von zehn Jahren. Zur Verlängerung ist aber nur eine Untersuchung durch einen Feuerwehrarzt notwendig, die in etwa einer Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung entspricht.
Diese Spezialform des Führerscheines wurde 2004 eingeführt, um den Bestand an Kraftfahrern bei den Feuerwehren zu sichern. Notwendig wurde dies aus zweierlei Gründen. Einerseits werden auch die kleineren Feuerwehrfahrzeuge immer schwerer und überschreiten meist das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Andererseits werden die Barrieren einen LKW-Führerschein zu erreichen und zu behalten immer schwieriger. Einen zusätzlichen Streitpunkt ergibt nach wie vor, das Alkohollimit, dass beim Lenken eines LKW bei 0,1 ‰ liegt, während mit dem Feuerwehrschein 0,5 ‰ erlaubt sind.
Das mit dem Alkohol finde ich ziemlich heftig.
grüße
Sascha H.
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