Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 588722 |
Datum | 23.10.2009 19:37 MSG-Nr: [ 588722 ] | 46552 x gelesen |
Infos: | 23.10.09 Bayern: Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
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Themengruppe: | Führerscheine |
Feuerwehr
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Hi,
Geschrieben von Christi@n PannierWie lange dauert es, bis nach einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung der erste Feuerwehr-Führerscheininhaber vor Gericht steht,
Geschrieben von Christi@n Pannierund im Endeffekt irgendeine arme sau Anfang zwanzig für diesen Schwachsinn bluten muss, weil das Strafrecht nunmal keine Amtshaftpflicht kennt?
Naja, das liegt ja wohl an jedem selber, oder meinst du nicht auch?
Noch bestimmt die FW selbst, wer die Erlaubnis bekommt, die FW-Fahrzeuge zu führen. Und dann suche ich mir zuverlässige Leute raus.
Ich kann von jedem Verkehrsteilnehmer insbesondere Fahranfänger auf einem jeweiligen Fahrzeug verlangen, dass er sich zurücknimmt und nicht wild drauf losbrettert. Das ist auch die Führungsverantwortung eines jeden Gruppenführers, der daneben sitzt, den Fahrer notfalls einzubremsen.
Und nur weil der FW-Führerschein kommt, muss es ja nicht heißen, dass dann auch sofort nach einer Runde um den Block eine Gewöhnung an das Fahrzeug eingetreten ist, die Fahrten mit SoSi rechtfertigen. Das ist doch an jeder FW selbst, da den Daumen drauf zu halten.
Ich finde es bei uns manchmal auch ein wenig übertrieben, dass bei den an "zivile" Fahrschulen vergeben C-Führerscheinen ein Fahrlehrer von der FW-Schule kommt, dann eine sog. Lehrfahrer-Abnahme macht und erst nach ca. 500 km Fahrpraxis eine sog. Alarmfahrerabnahme erfolgt, bevor die Kameraden LFs unter SoSi führen. Automatisch gibt es bei uns auch keine Fahrerlaubnis fürs MTF.
Muss ja nicht ganz so sein, aber Fw-Führerschein hin oder her, das ist die Führungsverantwortung eines jeden Löschgruppenführers und dürfte von jeder FW zu leisten sein.
Unabhängig davon gebe ich Euch natürlich Recht, dass es auf Dauer nicht der Ersatz für C-Führerscheine sein darf.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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