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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 588910 | ||
Datum | 25.10.2009 09:42 MSG-Nr: [ 588910 ] | 46309 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer ... bin ich vollauf bei Dir ... bringt (insbesondere wenn teilnehmerkreisbezogen) um Potenzen mehr als irgendeine initiale Fahrschulausbildung auf einem druckluftgebremsten 7m langen und 2,5 breiten 7,5ter um dann z.B. einen 3,88t Sprinter fahren zu dürfen (der sich im Fahren auch nicht wesentlich von seinem 3,5t Bruder unterscheidet, den man mit Kl. B fahren darf ). Ich bin mir im Klaren, dass man irgendwo eine Grenze machen muss zwischen "Pkw" und (ggf. auch: "Klein-") "Lkw"-Führerschein - die ist aber bei 3,5t m.E. nicht sonderlich nachvollziehbar ... bin ich voll bei Dir, aber dann bitte für alle! Und nicht nur für die mit der (im Schnitt) wohl wenigsten Erfahrung beim höchsten Risiko... Sonderregelungen sind nämlich schwer zu begründen - und werden im Falle eines Falles sofort angefochten werden, wenns dem Gegner (oder seiner Versicherung) hilft... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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