Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge |
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 588915 |
Datum | 25.10.2009 10:13 MSG-Nr: [ 588915 ] | 46196 x gelesen |
Infos: | 23.10.09 Bayern: Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
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Themengruppe: | Führerscheine |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
ich hab eine Gemeinde mit 15 Einsätzen im Jahr mit einem Fahrzeug neue Regelung und eine Gemeinde mit gleicher Anzahl wegen mir mit 14 t Fahrgestell , was macht den Unterschied ,(wenn nicht der Fahrer zufällig professionell beim Arbeitgeber unterwegs ist) ?
Meiner Meinung nach gar keinen, wir sollten nicht über Sonderregelungen dikutieren sondern wie man das Risiko , wie schon von G.P beschrieben , die wenigen Sonderrechtsfahrten mit Anstand über die Bühne bringt.
Das ist ja sogar bei den großen BF,s ein Problem, wenn jeder wegen den RTW den Führerschein machen muss und danach zig Wachtage im Löschzug hinten drin mitfährt, ich kenne auswärtige BF-Kollegen die letztes Jahr im November den Schein machten und bis heute ausser RTW nicht über 3,5t gefahren sind.Das ist doch bei den FFW keinen deut anders.
Dann morgens 0230 Gong oder Piepser und innerhalb von 60sek. fit sein
Gruss Klaus
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