Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | JF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen? | 41 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 589050 |
Datum | 26.10.2009 09:13 MSG-Nr: [ 589050 ] | 25651 x gelesen |
Themengruppe: | Jugendfeuerwehr |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Strafgesetzbuch
Geschrieben von Bernhard DeimannWeis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ?
Ab 18!
Erläuterung:
In der FwDV 2 ist für die Truppmannausbildung geregelt, dass die Lehrgänge „Sprechfunker“ und „Atemschutzgeräteträger“ nach dem Grundausbildungslehrgang –Teil 1 absolviert werden können.
Dabei sind jedoch die besonderen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. So ist in Punkt 1.4.4 der PDV/DV 810.3 festgelegt, dass „die Teilnehmer am Fernmeldeverkehr der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die sich aus der im § 11 Abs. 1 Nr. und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der Personenkreis ist nach dem Verpflichtungsgesetz (Art. 42 EGStGB) förmlich zu verpflichten (ein Muster der Verpflichtung ist als Anlage 1 der PDV/DV 810.3 beigefügt).
Gemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können.
Ich finde es bedenklich, wenn im Forum zu Fragen "aus dem Bauch" diskutiert wird, ohne die rechtlichen Fragen zu kennen. Steht es und eigentlich an, geltendes Recht -nicht nur FunK- zu ignorieren?
Auch der Hinweis, dass in anderen Feuerwehren das und das auch gemacht wird, hilft hier nicht weiter, da es "nur Gleicheit im Recht gibt, jedoch nicht im Unrecht!"
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 22.10.2009 16:07 |
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Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf) |
| 22.10.2009 16:17 |
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Denn7is 7F., Senden |
| 22.10.2009 16:26 |
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Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf) |
| 22.10.2009 16:44 |
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., Bad Hersfeld | |