Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | JF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen? | 41 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589060 |
Datum | 26.10.2009 10:59 MSG-Nr: [ 589060 ] | 25451 x gelesen |
Themengruppe: | Jugendfeuerwehr |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Harald HilpertGemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können.
... im Übrigen hindert einem ja niemand - wie bei Aufnahme-/Übertrittsanträgen in die FF von Minderjährigen (das geht in Hessen bekanntlich ab 17) ohnehin notwendig - eine zusätzliche Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten vorzusehen und einzuholen ...
Gruss
Gerhard
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| 22.10.2009 16:07 |
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| 22.10.2009 16:17 |
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| 22.10.2009 16:44 |
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